Einleitung zum Sanierungsdarlehen
Sanierungsdarlehen – Gut gemeinte, nicht rückforderbare Hilfe mit zusätzlichem Haftungsrisiko?
Begriff Sanierungsdarlehen
Beim Sanierungsdarlehen muss der Grundtatbestand eines Darlehens, d.h. die Geldhingabe mit der Verpflichtung zur Rückgabe, charakteristisch gegeben sein, ergänzt mit den weiteren Merkmalen des besonderen Verwendungszwecks (Beseitigung Liquiditätsengpass bei einem fortsetzungswürdigen Unternehmen), fehlende Bereitschaft eines Dritten (zB Bank) ein Darlehen zu gewähren und damit oft Nähe von Darlehensgeber und schuldnerischem Unternehmen (Gesellschafterdarlehen).
Gesetzliche Grundlage
- OR 312 ff.
- OR 725
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