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Sanierungsdarlehen mit Gleichrang

Ist anzunehmen, dass der Sanierungsversuch wegen des Nachrangs nicht zustande kommt und gerade deswegen eine Gläubiger schädigende Liquidation droht, spricht vorbehältlich weiterer Prüfungen [Kapitalersetzendes Darlehen] nichts gegen eine Gleichstellung (Gleichrang).

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