Sanierungsdarlehen mit Gleichrang
Ist anzunehmen, dass der Sanierungsversuch wegen des Nachrangs nicht zustande kommt und gerade deswegen eine Gläubiger schädigende Liquidation droht, spricht vorbehältlich weiterer Prüfungen [Kapitalersetzendes Darlehen] nichts gegen eine Gleichstellung (Gleichrang).







