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Sanierungsdarlehen und Korrekturmittel

Kommen durch Sanierungsdarlehen und die damit einhergehende Konkursverschleppung und/oder Begünstigung des Darlehensgebers Drittgläubiger zu Schaden, bestehen verschiedene Korrekturmittel:

  • (Haftungs-)Durchgriff
  • Organhaftung, ev. Annahme einer faktischen Organschaft
  • ev. Haftung aus Konzernvertrauen
  • Umqualifikation in
    • Eigenkapital (Eigenkapitalersatz) oder
    • ein nachrangiges Darlehen
  • Konkursrechtliche Anfechtung (SchKG 285 ff.)

Der Gesellschafter verfolgt unter Inkaufnahme einer Schädigung von Drittgläubigern und ohne deren Wissen eine riskante Unternehmensfortsetzungs-Strategie, weshalb je nach konkretem Fall die vorstehenden Korrekturmittel greifen sollten.

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